Tennis-Club Sachsenwald Börnsen

(Anlage zur Aufnahmebestätigung)

1. Die Beiträge sind Spielgebühren auf der Anlage des TCS und zählen für das Kalenderjahr (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember).

2. Beiträge
Die Höhe der Beiträge wird vom Vorstand festgesetzt und im Aufnahmeformular veröffentlicht. Eine Beitragsänderung wird den Mitgliedern vor dem 30. September mitgeteilt.

3. Fälligkeit
Die Beiträge sind

a) Spielgebühren für die Außenplätze und zählen für das Kalenderjahr (01.01 bis 31.12). Der Beitrag ist am 01. Februar eines jeden Jahres fällig. Die jeweilige Beitragshöhe ist im Aufnahmeantrag enthalten.

b) Der Beitrag wird grundsätzlich per Einzugsermächtigung –ohne gesonderte Rechnungsstellung– durch den/die Kassenwart/in in einer Summe zum vorgenannten Stichtag abgebucht. Sollte keine Einzugsermächtigung erteilt werden, ist dieses auf dem Antragsformular ausdrücklich zu vermerken. Ein verspäteter Zahlungseingang nach dem oben genannten Stichtag zieht einen Säumniszuschlag nach sich.

4. Säumniszuschlag einschließlich Verzugszinsen:

» für Erwachsene pro Mitglied und Monat € 6,-

» für Jugendliche, Studenten, usw. € 3,-

Solange der Jahresbeitrag einschließlich der Säumniszuschläge nicht bezahlt ist, darf das entsprechende Mitglied nicht am Spielbetrieb teilnehmen, dies gilt auch für die Beteiligung an Mannschaftsspielen.

5. Mitgliedsgruppen:

» Einzelmitglieder (ab 18 Jahren)

» Ehepaare (2 aktive Mitglieder), auch Lebensgemeinschaften

» Ehepaare mit Kindern unter 18 Jahren

» Jugendliche unter 14 Jahren

» Jugendlich von 14 bis 18 Jahren

» Wehrpflichtige, Auszubildende, Schüler und Studenten (jedoch nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr). Ein Nachweis, der zum ermäßigten Beitrag berechtigt, ist jährlich unaufgefordert vorzulegen. Für alle Mitgliedsgruppen ist das Alter zu Beginn des Jahres maßgebend.

Der Vorstand

Börnsen, März 2007.